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   BVerwG, 08.02.1988 - 8 B 102.87   

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https://dejure.org/1988,9789
BVerwG, 08.02.1988 - 8 B 102.87 (https://dejure.org/1988,9789)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1988 - 8 B 102.87 (https://dejure.org/1988,9789)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1988 - 8 B 102.87 (https://dejure.org/1988,9789)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1988 - 8 B 102.87
    Sollte die Beschwerde der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) beimessen, so fehlt es an einer entsprechenden Darlegung durch Bezeichnung einer konkreten, höchstrichterlich bisher noch nicht geklärten Rechtsfrage, deren Klärung in einem Revisionsverfahren zu erwarten sein muß (vgl. etwa Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], st. Rspr.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 08.02.1988 - 8 B 102.87
    Sollte die Beschwerde der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) beimessen, so fehlt es an einer entsprechenden Darlegung durch Bezeichnung einer konkreten, höchstrichterlich bisher noch nicht geklärten Rechtsfrage, deren Klärung in einem Revisionsverfahren zu erwarten sein muß (vgl. etwa Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], st. Rspr.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 144.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Steuermaßstab in § 4 der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Westerdeichstrich (Hochrechnung der vom Finanzamt auf den 1. Januar 1964 festgestellten Jahresrohmiele entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten nach dem Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im Bundesgebiet) verstößtweder gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, Beschluß vom 12. Februar 1980 - 2 BvR 30/86 -) noch gegen § 3 Abs. 2 des Währungsgesetzes vorn 20. Juni 1948 (WiGBl. Beil. Nr. 5/1948 S. 1), gegen Art. 109 Abs. 2 GG oder gegen die §§ 1 und 16 Abs. 1. des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (BGBl. I S. 582) (Beschluß vom 10. Februar 1988 - BVerwG 8 B 102.87 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 3).
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